Warum Dickungsmittel sehr wohl von der Krankenkasse bezahlt werden sollten

Ich führe in meiner täglichen Arbeit viele Schluckuntersuchungen durch. Manchmal erheben ich dabei nur einen klinischen Befund, meistens aber kommt eine fiberendoskopische Schluckuntersuchung zum Einsatz. Meine Patienten gehören dabei zu einem großen Teil zur Gruppe der neurogenen Dysphagie-Patienten: Sie leiden an Morbus Parkinson, MS, ALS, hatten einen Hirnstamminfarkt oder ein SHT.

Vor einem Jahr habe ich eine fiberendoskopische Schluckuntersuchung FEES® bei einer Patientin mit einem atypischen Parkinson durchgeführt und konnte dabei feststellen, dass sie homogene Kost ausreichend sicher, Flüssigkeiten aber auf Grund von Leaking und Penetration nicht sicher verarbeiten konnte. Meine Empfehlung lässt sich kurz zusammenfassen: Getränke bitte andicken.

Wenn es im Rahmen der oralen Phase zu Kontrollverlust über den Bolus kommt, kann man bei einer fiberendoskopischen Schluckuntersuchung Leaking beobachten.
Wenn es im Rahmen der oralen Phase zu Kontrollverlust über den Bolus kommt, kann man bei einer fiberendoskopischen Schluckuntersuchung Leaking beobachten.

Angedickte Getränke

Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass dies keine ungewöhnliche Empfehlung ist. Viele Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Reha-Zentren und Patienten zu Hause nutzen Dickungsmittel um eine orale Flüssigkeitsaufnahme zu ermöglichen.

Zwei bekannte Hersteller teilen sich den Markt. Nutilis Powder und Thickenup Clear heißen die beiden bekanntesten Produkte und jedes hat einen individuellen Vorteil.

Nutilis Powder ist amylaseresistent, es wird durch längeren Kontakt mit Speichel also nicht verflüssigt und eignet sich daher besonders für den Einsatz bei Patienten mit einer deutlich prolongierten oralen Phase.

Thickenup Clear auf der anderen Seite ist so zusammengesetzt, dass es zu keiner Trübung der Flüssigkeit kommt. Damit eignet es sich besonders bei Patienten, die eine eher ablehnende Haltung haben, die ein optisch verändertes Getränk erst recht verweigern würden.

Erprobtes Hilfsmittel

Alternativen zu angedickten Getränken stehen in einer Klinik im Akutbereich sicherlich zur Verfügung. Eine enterale Ernährung mittels Sonde oder die parenterale Versorgung mit Flüssigkeiten. In der häuslichen Pflege ist eine parenterale Ernährung oft problematischer und eine PEG ausschließlich zur Flüssigkeitsgabe ist kein adäquates Mittel. Bei der Entscheidung welche Hilfe für einen Patienten die richtige ist, müssen aber viele weitere Parameter herangezogen werden. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Um so verwunderter war ich, als mich der Ehemann meiner Patientin mit dem atypischen Parkinson ansprach. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme für das Dickungsmittel abgelehnt. Wortreich erklärte man sich mit allgemeinen Formulierungen, dass Dickungsmittel kein Hilfsmittel im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) sind, dass ähnliche Produkte (Dickungsmittel auf Maisstärkebasis) auch im Lebensmittelhandel verfügbar seien, dass Dickungsmittel ein diätetisches Produkt – damit Lebensmittel – seien und darum eine Kostenübernahme unmöglich.

Meine erste Argumentation im Kontakt mit der Krankenkasse beruhte auf dem Umstand, dass die Behandlung von Aspirationspneumonien sicher teurer würden, als die Übernahme der Kosten für das Dickungsmittel. Zugegeben, keine besonders starke Argumentation. Und so scheiterte dieser Hinweis auch sehr früh. Das sei kein ausreichendes Argument im Sinne des SGB, konterte die Krankenkasse.

Einzelfallentscheidung

Bis dahin argumentierte die Krankenkasse immer mit sehr allgemeinen Aussagen. Keine dieser Aussagen war wirklich falsch, aber auffällig war, dass sie jeweils wenig fallbezogen waren. Urteile des Bundessozialgerichts wurden zitiert, die Vorteile von Dickungsmitteln aus der Apotheke wurden wegphilosophiert und Besonderheiten im Fall meiner Patientin schlicht ignoriert.

Damit änderte ich meine Strategie. Ich ging fortan von einem Systemfehler aus. Über den weiteren Verlauf muss nun ein Gericht entscheiden, ein Weg den der Ehemann meiner Patientin bereit ist zu gehen. Hier meine Stellungnahme:

Frau Mustermann wurde mir 2011 zu einer fiberendoskopischen Schluckuntersuchung vorgestellt. Im Rahmen dieser Untersuchung habe ich festgestellt, dass auf Grund ausgeprägten Leakings (Abgleiten von Teilen des Speisebolus vor Auslösen des Schluckreflexes in den Pharynx) für Flüssigkeiten und der eingeschränkten Kooperationsfähigkeit der Patientin ein erhebliches Aspirationsrisiko bei der Aufnahme flüssiger Nahrung besteht.

Therapeutische Interventionen in einem solchen Fall beinhalten die Optimierung der Lagerung und Körperhaltung während der Nahrungsaufnahme und Erarbeitung von kompensatorischen Schluckmustern (Chin Tuck und super-supraglottisches Schlucken). Es zeigte sich bereits bei der Untersuchung 2011, dass beides von Frau Mustermann nicht in ausreichendem Maße umgesetzt werden konnte. Daher habe ich Frau Mustermann den Einsatz von Dickungsmitteln empfohlen. Bei halbfesten Konsistenzen konnte ich im Rahmen der fiberendoskopischen Schluckuntersuchung kein Aspirationsrisiko erkennen.

Als Produkt für den individuellen Einsatz bei Frau Mustermann habe ich „Thickenup Clear“ genannt, da es bei diesem Dickungsmittel zu keiner Trübung des Getränkes kommt und ich den Aspekt der Akzeptanz der angewandten Hilfen bei Frau Mustermann für sehr wichtig hielt.
Dickungsmittel aus dem Lebensmittel-Einzelhandel sind in ihrer Zusammensetzung nicht so rein wie die von mir und dem Hausarzt empfohlenen Produkte und können Allergene enthalten. Bei Dickungsmitteln aus dem Lebensmittel-Einzelhandel fehlen verlässliche Angaben zur Zubereitung standardisierter Viskositäten.

Die bei Frau Mustermann bestehende Aspirationsgefahr ist die Folge der Dysphagie und lässt sich durch den Einsatz des Dickungsmittels reduzieren. Damit ist im Falle von Frau Mustermann das Dickungsmittel ein Hilfsmittel nach §33 Abs. 1 SGB V.

Eine grundsätzliche Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht hinnehmbar. Der Hinweis auf ein Urteil des BSG vom 5.7.2005 (Az.: B1KR 12/03 R) stellt einen Systemfehler dar. Eine individuelle Prüfung und Einzelfallentscheidung muss zu einem anderen Ergebnis führen.

Ich bin über den weiteren Verlauf sehr gespannt. Habt ihr ähnliche Probleme in eurer täglichen Praxis? Lasst uns in den Kommentaren gern darüber diskutieren.

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12 Kommentare

  • Olaf Reiß
    Posted 17. Mrz 2015 at 22:58 0Likes

    Sehr geehrter Herr Fillbrandt,

    Ich habe heute ihren interessanten Artikel gefunden. Ja, wir haben ähnliche ErHrungen gemacht. Meine Schwiegerväter ist ebenfalls schwer am Parkinson erkrankt und die Krankenkasse, in diesem Fall die Barmer GEK, hat die Übernahme der Kosten ebenfalls abgelehnt.

    Es ist sehr schade und auch ich bin am Ausgang ihres Falls sehr interessiert.

    Im Internet sind viele dieser Fälle zu lesen.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten würden.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Olaf Reiß

  • Claudia Falk
    Posted 22. Aug 2015 at 18:48 0Likes

    Hallo Herr Fillbrandt,

    ja, auch meiner Mutter (PSP, atypische Unterform von Parkinson) mit schwersten Schluckstörungen, die zu andauerndem Verschlucken /Husten/ Würgen führen, wurde ein Andickungsmittel von ihrer Krankenkasse (TK) abgelehnt. Trotz Stellungnahme ihres Neurologen. Der MdK schrieb auch, dass man Johannesbrotmehl zum Andicken nutzen könne. Zwar sei das in der Praxis sicher umständlicher als ein industrielles Mittel zum Einrühren, aber der Leistungskatalog sehe das nun mal nicht vor. Mein Vater, der meine Mutter pflegt, hat nun Widerspruch eingelegt. Eingeschaltet ist auch die PSP-Gesellschaft, ein Selbsthilfeverband. Zudem erwägt mein Vater – sofern nicht per Einzelfallentscheidung positive Reaktionen kommen – eine Klage vor dem Sozialgericht. Rechtsschutz haben meine Eltern über ihre Gewerkschaft. Wie ist es bei Ihnen weiter gegangen? Man sollte diese Fälle wirklich bündeln und sich auch über die Patientenorganisationen wehren.
    Viele Grüße Claudia Falk

  • Sarton
    Posted 2. Jun 2017 at 08:05 0Likes

    ich muss auch verdickte Flüssigkeit meiner Frau geben. Die kosten hierzu sind nicht gerade gering. Laut ein Gerichtsurteil von 2014, werden Andickungsmitteln als Nahrungsmittel betrachtet, das Gericht bezieht sich auf das SGB. Fehlerhaft ist dementsprechend die Gesetzgebung. Sollte nicht ein Einfluss auf der Politik durch betroffenen genommen werden ?

  • Susanne
    Posted 24. Apr 2018 at 21:14 0Likes

    Hallo!

    Ich teile Ihr gesamtes Leid. Mein Vater, 62, erlitt letztes Jahr im August eine Hirnblutung. Er muss alles von Grund auf neu erlernen. Die Nahrungsaufnahme erfolgt derzeit in pürierter Form, Wasser/Tee/Kaffee darf nur angedickt aufgenommen werden, da sonst die Gefahr einer Aspiration besteht.

    Derzeit benutzt die Reha das Nutilis Powder, dies wollen wir auch weiterführend beziehen.

    Zu meinem Erschrecken wird dieses Andickungsmittel nicht gezahlt. Nun frage ich mich wie Sie mit ihren „Klagen“ weitergekommen sind?

    Eine Packung kostet fast 20 Euro und hält maximal für vielleicht 1-2 Monate.

    Meine Mama bleibt vorerst Zuhause, um meinen Papa beim Einleben zu helfen, ich bin Studentin. Wir leben lediglich von der Erwerbsminderungsrente meines Papas und einem eventuellen 450 Euro Job den ich nebenbei annehmen kann, was jedoch auch schwer wird, da wir auf dem Dorf leben und ich auch noch für meinen Papa da sein will und es immer Sachen gibt, die zu klären sind, was meine Mama allein gar nicht schafft.

    Demnach wäre es schon eine finanzielle Entlastung, auch wenn es „nur“ die 20 Euro sind.

  • Andrea Rosmüller
    Posted 24. Jun 2018 at 18:38 0Likes

    Hallo,
    auch wir sind gerade im Kampf mit der -in diesem Fall- KKH. Schade das nach solanger Zeit hier kein ergebnis zu finden ist. Es ist bei der Erkrankung – PSP- schon traurig genung das man nichts dagegen tun kann.
    LG
    Andrea

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 27. Sep 2018 at 13:29 0Likes

      Dankeschön für diese Nachricht. Das Ergebnis in dem Fall aus dem Artikel war vorhersehbar: Keine Erstattung. So schade das ist, so nachvollziehbar ist das aus Sicht der Kassen.
      Andickungspulver ist nach geltendem Recht ein Lebensmittel. Krankenkassen zahlen aber keine Lebensmittel.

  • brigitte beier
    Posted 27. Sep 2018 at 13:08 0Likes

    ob ich einen kommentar schreibe oder nicht? jedenfalls bin ich schlichtweg entsetzt über die geltende rechtsprechung zum thema andickungsmittel, da es eindeutig medizinisch notwendig ist ( für meine mutter lebensnotwendig, da sonst keine flüssigaufnahme möglich ist und das kostete mindestens 300 euro im jahr plus x für an dysphadie leidende menschen, und das bei aktuell mehreren milliarden euro überschuß bei den krankenkassen, es ist ein skandal und von sozialstaat kann da keine rede sein- wie kann man blos für eine regelung im sinne der patienten sorgen-klagen hat bisher nichts gebracht, offenbar sind die entscheider nicht betroffen…ich fühle mich da sehr hilflos, wie auch angesichts vieler anderer ungereimtheiten in diesem schlaraffenland, da fällt mir nur noch beten ein- für die leute, die hier was zu entscheiden haben…..immerhin lg und shalom brigitte

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 27. Sep 2018 at 13:32 0Likes

      Vielen Dank für den Beitrag. Er ist zwar etwas sehr emotional ausgefallen, aber das kann ich verstehen.

      Was die Erstattung angeht: Leider gelten die Eindickungspulver alle als Lebensmittel. Nach ihrer Zusammensetzung sind die Nahrungsergänzungen. Eine medizinische Wirkung haben sie nicht, da sie ja nur die Konsistenz verändern.

      Damit sind sie nicht im Katalog der Krankenkassen. Krankenkassen dürfen diese also eigentlich nicht mal ersetzen, da dies nicht ihrem Auftrag entsprechen würde, nur wirksame Therapie zu zahlen.

      Das ist ein bisschen komplizierter, aber natürlich dadurch nicht besser. Mit „Sozialstaat“ oder „Schlaraffenland“ hat das allerdings wenig zu tun.

  • Martina Bewersdorff
    Posted 12. Nov 2018 at 11:31 0Likes

    Leider sind auch wir von diesen „Fehlentscheidungen“ betroffen. Mein Mann,Rollifahrer und Pflegegrad 4, hat MS (Mutiple Sklerose) und Parkinson mit diagnostisierter Disphagie. Jede Medikamenteneinnahme (6x tgl.) und alle Getränke müssen angedickt werden. Als wenn man nicht schon genug gebeutelt ist durch diese Krankheiten, man zu Hause die komplette Pflege bestreitet, wird man noch zusätzlich mit hohen Kosten bzw. Belastungen bestraft. Ein Heimplatz kommt noch nicht in Frage, da wir verrsuchen noch möglich viel gemeinsam zu unternehmen.
    Martina Bewersdorff

  • Nicki H.
    Posted 22. Dez 2018 at 00:01 0Likes

    Hallo Hr. Fillbrandt,

    auch ich leide durch MS an einer oropharyngealen Dysphagie mit posterioren leaking mit vordringen der Flüssigkeit bis in den Sinus piriformis und präglutitiver / intraglutitiver Aspiration die teilweise still verläuft.

    Bei Aufnahme von fester Nahrung kommt es zu Residuen in den aryepiglottischen Falten sowie auch zur Penetration bei Brei Kost.

    Ich habe es auch versucht über die Kasse zu bekommen, aber das klappte leider nicht.

    Ich hoffe das es irgendwann mal möglich ist da die Sachen echt teuer sind und die Menschen die die Symptomatik haben nichts dafür können. Sie möchten einfach nur Lebensqualität erfahren.

    Lg und Dank für Ihren Einsatz hierfür

    N. H.

  • Brigitte Glomb
    Posted 28. Jan 2019 at 10:11 0Likes

    Ich streite mich z.Zt. mit der DAK bzgl. der Finanzierung des Andickungsmittels. Mein Ehemann (Parkinson/Demenz) kann nur dadurch noch leben. Da es sich um ein „Nahrungsergänzungsmittel“ handelt, gibt es auch keine Beratung und Unwissenheit in den Pflegeheimen und bei Ärzten. Teure künstliche Zuführung von Flüssigkeit wird aber sofort veranlasst. Das ist inhuman und widerspricht allen Grundsätzen der Palliativmedizin.
    B.G.

    • Susanne Brenner
      Posted 27. Jun 2019 at 14:57 0Likes

      Hallo Frau Glomb! Mein Vater kann nach einem Hirninfarkt ebenfalls nur angedickte Flüssigkeiten zu sich nehmen. Haben Sie inzwischen neue Informationen ? Mein Vater ist ebenfalls bei der DAK versichert und ich finde es absolut unmenschlich. Oder ht jemand Alternativen zu diesem Andickungsmittel gefunden?

      Herzliche Grüße
      S. Brenner

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