Was Logopäden für Verträge unterschreiben

Es kommt vor, dass ich um Rat gefragt werde. Zu Themen rund um die Ausbildung Logopädie aber auch zu den Themen, die frische Logopädinnen und Logopäden direkt nach der Ausbildung beschäftigen. Dann antworte ich nach bestem Wissen und gebe Tipps, an welchen Stellen man sich professionellen Rat holen kann.

In letzter Zeit kommen vermehrt Anfragen zu Arbeitsverträgen in der Logopädie und damit einhergehend zu Konditionen in Bezug auf Arbeitszeit und Bezahlung. Dabei wundere ich mich immer wieder, was für Verträge zu unterschreiben Logopäden doch offenbar bereit sind.

Ich kann Praxisinhaber verstehen. Eine Praxis für Logopädie zu betreiben ist nicht ohne Risiko und die Verantwortung für Angestellte zu tragen bedarf einer gewissen Erfahrung und viel Kraft. Allerdings würde ich gern Praxisinhaber immer wieder erinnern, dass sie dieses Risiko selbst gewählt haben. Sie wollen ein Geschäft betreiben, sie werden nicht gezwungen. Trotzdem wird in manchen Praxen versucht, einen Teil des Risikos auf die Angestellten zu übertragen. Und das geht so:

Der Praxisinhaber stellt einen Logopäden ein, der für ihn arbeitet. Aber es sind noch gar keine Patienten da – also eigentlich gibt es gar keine Arbeit. Das weiß der Praxisinhaber auch und darum schreibt er in den Vertrag: Der Angestellte ist für die Erreichung seiner Soll-Therapie selbst verantwortlich. Etwas versteckter finden sich auch Formulierungen wie „der Angestellte bekommt pro Therapieeinheit __€“ ohne ein Anzahl.

An Dreistigkeit kaum zu überbieten sind Regelungen bei denen zwar als Ziel eine volle Stelle angegeben, aber einschränkend angeführt wird, dass dies nur gelte, wenn genügend Patienten vorhanden seien – dann aber würde es 2200€ brutto im Monat geben.

Wie kann man solche Verträge unterschreiben?

Zum Glück gibt es ja Gesetze, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Und es gibt Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit einzelne Abschnitte eines Arbeitsvertragen überhaupt Gültigkeit besitzen. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber das geschäftliche Risiko zu tragen hat. Ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnt sich in solchen Fällen sicher.

Der dbl empfiehlt eine einfache aber gerechte Regelung und ich schließe mich dieser Empfehlung an:

Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich ___ Stunden, es sollen mind. 75% am Patienten erfolgen (…)
Die Sicherstellung einer Patientenzahl zur Erreichung der geschuldeten Therapieeinheiten obliegt dem Arbeitgeber.

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5 Kommentare

  • Thomas
    Posted 12. Nov 2012 at 16:57 0Likes

    Hi,

    interessantes Statement. Leider haben viele Neueinsteiger und Jobsuchende oft kaum eine Wahl.

    Greetz

  • Tweety
    Posted 26. Apr 2014 at 06:40 0Likes

    Super Idee, aber mir hat meine Chefinjetzt eine Änderungskündigung übergeben! Ich soll 38,5h arbeiten aber mindestens 48 Therapien a 45 min absolvieren, wo sind da die 75%? Aber damit ist man dann wieder alleine!
    Tweety

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 26. Apr 2014 at 09:28 0Likes

      Hallo Tweety, das ist echt krass. Ich würde dieser Änderungskündigung nicht zustimmen. Da dein aktueller Vertrag ja aber dann seiner Kündigungsfrist nach weiter weiter läuft – such dir eine neue Stelle. Für solche Arbeitgeber zu arbeiten bringt nichts! Das ist meines Erachtens Ausbeutung.

  • Hannbeck Nandrin
    Posted 15. Nov 2014 at 23:33 0Likes

    kann mir vorstellen, falls Du nicht unterschreibst, kommt es zum Bossing.
    Ich hatte bereits mit Bossing zu kämpfen und hinterfotzigem Gehaltsabzug, im letzten Monat klar !
    Da heiß es die Toiletten seien nicht sauber genug und müßten nochmal geputzt werden , nachdem ich 4 Stunden ununterbrochen die gesamte Praxis und besonders die Toiletten 3 mal putzen mußte.
    Außerdem wurde ich immer wieder angeschrien.
    Hier bin ich am Abend heulend zusammengebrochen , konnte zum Glück 6 Wochen krank erreichen und die Kündigung hinterherschieben.

    Ich habe daher der Angestellten – Sklaven – Logopädie den Rücken gekehrt.
    Seitdem lebe ich von ALG II + paar übrig gebliebende Patienten, welche ich über einen Kontakt , welchen ich mir erkämpft habe, freiberuflich abrechne und Ehrenamt. Hier kann ich zusätzlich 200 Euro anrechnungsfrei verdienen, fahre finanzielll nicht schlechter als in der Ausbeuterstelle und habe viel viel viel mehr Freizeit und Erfüllung !

    Bei Thema freie Praxen läuft es mir immer noch kalt den Rücken runter.
    Ich habe ein Berufstrauma erlitten und bin daher auch nicht mehr als angestellete Logo – Sklavin vermittelbar, denn meine jetztige gute Situation lasse ich mir von nichts und niemandem mehr kaputt machen.

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 16. Nov 2014 at 18:02 0Likes

      Dein „Konzept“ finde ich persönlich eher unschön. Auf der einen Seite willst du nicht mehr als Logopädin arbeiten, weil dich das angestellt sein kaputt macht, andererseits arbeitest du ja sehr wohl als Logopädin weiter. Das macht keinen guten Eindruck auf die Menschen, die deine Sozialleistungen zahlen.

      Sicher, in einigen Praxen gibt es unglaubliche Vertragsangebote, aber wenn du schon eigene Patienten hast, dann mach dich doch selbständig mit eigenes Praxis. Das wird dir am Ende mehr bringen, da du Kosten wie Berufshaftpflicht und Berufsgenossenschaft jetzt ja auch schon hast. Denn selbständig bist du ja bereits, wenn du als Honorarkraft arbeitest.

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