Eine amerikanische Steuernummer (iTIN) beantragen

Mal was ganz anderes, aber aus gegebenem Anlass: Eine kleine Anleitung, wie man aus Deutschland eine ITIN, eine amerikanische Steuernummer beantragt. Ich selbst kam in die Verlegenheit, weil ich Bücher im iBookstore verkaufen möchte und das geht nur, wenn man besagte ITIN hat.

Update:

Es hat sich gezeigt, dass eine iTIN nur mit sehr viel Aufwand zu erhalten ist und es große Anforderungen an die Dokumente gibt, die beim Antrag vorliegen müssen.

Einfacher ist die Beantragung einer EIN!

Los geht’s.

Das Formular für den Antrag heißt Application for IRS Individual Taxpayer Identification Number (Form-W 7). Dieses gilt es, fehlerfrei und komplett auszufüllen, benötigte Dokumente bereitzuhalten und das ganze an die zuständige Stelle zu schicken.

Das Formular in der Revision von Januar 2012 umfasst nur eine Seite. Es gibt aber ein paar Dinge zu beachten.

  1. „Reason you are submitting Form W-7“

    Als Deutscher gilt man in den USA als „nonresident alien“, folglich setzt man ein Kreuz bei Punkt a. Ebenfalls gehört ein Kreuz zu Punkt h mit der Angabe des genauen Grundes für den Antrag auf eine ITIN. Sofern man Bücher im iBookstore verkaufen möchte, trägt man hier „Exception 1(d) – Royality Income“ ein.

    In der Zeile darunter sind zwei Felder, die ausgefüllt werden müssen, da ein Kreuz bei Punkt a gesetzt wurde: treaty country ist „Germany“ und treaty article number ist „12“. Wer nachlesen möchte, warum dies die richtigen Angaben sind, bekommt hier genauere Informationen.

  2. „Name“

    Das sollte soweit klar sein. Die Felder erwarten den Vornamen, Nachnamen und sofern nötig in der zweiten Zeile die davon abweichenden Geburtsnamen.

  3. „Accpicant’s mailing address“

    Die gültige Postanschrift gehört zu Punkt 2: In die erste Zeile schreibt man Strasse und Hausnummer, in die zweite die Postleitzahl, der Ort und das Land. Postfachadressen sind hier übrigens nicht erlaubt.

  4. „Birthinformation“

    also Punkt 4, besteht aus vier Feldern bei denen in das erste das Geburtsdatum gehört in dem Format MM/DD/YYYY. Also in der Reihenfolge Monat, Datum, Jahr. Danach das Geburtsland, die Stadt in der man geboren wurde und anschließend ein Kreuz beim Geschlecht.

  5. „Other information“

    Hier sind die entscheidenden Felder Punkt 6a, 6b und 6d. Man trägt das Land seiner Staatsangehörigkeit und seine Steuernummer (die deutsche Steuernummer) ein.

    In Punkt 6d erklärt man, mit welchem Dokument man seine Identität belegt. Üblicher Weise ist dies die beglaubigte Kopie des Personalausweises: Dazu das Kreuz bei „Passport“ setzen und Ausstellungsort, die Ausweisnummer und Gültigkeitsdatum (MM/DD/YY) eintragen.

    Als Anlage muss man eine beim Einwohnermeldeamt beglaubigte Kopie seines Personalausweises mitschicken.

  6. „Sign here“

    Natürlich muss auch dieses Formular unterschrieben werden. Die Angabe des Datums und einer Telefonnummer sind hier obligat.

  7. Hinweis

    Alle Felder die nicht ausgefüllt werden können oder im individuellen Fall können, müssen mit „N/A“ gefüllt werden!

Dann kann der Antrag auf die Reise. Die Postanschrift lautet:

Internal Revenue Service ITIN Operation
P.O. Box 149342
Austin, TX 78714-9342
USA
Wie findest du das?
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13 Kommentare

  • thomas bode
    Posted 6. Jun 2012 at 17:16 0Likes

    hallo herr fillbrandt,
    das ist ein sehr netter tipp von ihnen. allerdings habe ich nach 6 wochen warten eine ablehnung von der IRS erhalten weil ich kein persönliches schreiben von apple an mich hatte und somit auch nicht beilegen konnte. aus dem sich ergibt dass eine geschäftsbeziehung besteht für die die nummer nötig ist. wie und wo diese schreiben zu bekommen ist, ist völlig unklar. haben sie da eine idee?
    viele grüße,
    thomas

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 6. Jun 2012 at 18:18 0Likes

      Hallo Thomas,
      aktuell warte ich noch auf eine Antwort für meinen neuen Antrag. Der erste wurde aber wegen fehlender anderer Angaben abgelehnt. Allerdings steht in meinem Antrag auch nichts von Apple…

      Als Grund für den Antrag habe ich nur „Exception 1(d) – Royality Income“ angegeben, was soviel bedeutet wie Umsätze aus Lizenzen und Erlösen.

      Ich werde mich melden, sobald ich meine nächste Ablehnung Antwort bekommen habe.

  • Alex
    Posted 6. Aug 2012 at 14:51 0Likes

    Hallo zusammen,

    das Thema interessiert mich auch, zumal hier ein anderes Formular beschrieben wird.
    http://gutjahr.biz/2012/01/g-testet-ibooks-author/

    Scheint komplizierte u sein als Gedacht zumindest gibt Google auch keine eindeutigen „Tutorials“ wieder.

    Grüße
    Alex

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 6. Aug 2012 at 15:30 0Likes

      Hallo Alex,

      laut Apple kann man auch eine EIN beantragen und die für die Registrierung eines paid-Books-Account nutzen. Das stimmt. Der Vorgang scheint ein bisschen weniger bürokratisch, aber dafür dauert er wohl länger.

      Gruß
      Alex

  • MKL
    Posted 29. Sep 2012 at 17:03 0Likes

    Hallo Alexander,

    muss ich das auch so machen (US-Steuernr. beantragen) wenn ich Apps im App-Store platzieren möchte?

    Bitte schreibe mir an: marcophone87@web.de
    oder in den Blog auf wirfinit.de

    Vielen Dank.

    Schöne Grüße.

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 20. Feb 2013 at 17:37 0Likes

      Da auch als App-Developer der Weg über iTunes Connect geht, ist auch da der Weg nur mit einer gültigen iTIN oder EIN möglich. Ich würde auch in diesem Fall eine EIN beantragen und kein iTIN.

  • Gordon
    Posted 20. Jan 2013 at 14:28 0Likes

    DIe Beschreibung ist absolut richtig, jedoch fehlt der Hinweis darauf das ein Persönliches Schreiben vom Publisher angefügt wird. Dabei spielt es keine Rollt ob nun von Apple oder CreateSpace.

    Wer bei CreateSpace ist kann dort auch ein schreiben Anfordern…
    Sieht dann wie folgt aus:
    ###################################################
    On-Demand Publishing LLC
    To (name of royalty recipient):

    Subject: Individual Taxpayer Identification Number
    The purpose of this letter is to confirm that you, as an individual, may be receiving royalties from On-Demand Publishing LLC (a.k.a. CreateSpace) during the current tax year. If you are a resident of a country that has an income tax treaty in force with the United States, you may be eligible for a US withholding tax reduction or exemption. As withholding agent for the payments made to you, On- Demand Publishing requires an IRS Individual Taxpayer Identification Number (ITIN) from you in order to grant such reduction in federal tax withholding. Please attach this letter, on letterhead, to your Internal Revenue Service Form W-7 (Application for IRS Individual Taxpayer Identification Number).

    ###################################################

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 20. Feb 2013 at 17:36 0Likes

      Tatsächlich bin ich so weit nie gekommen. Eine EIN war für mich dann der einfachere Weg – einfacher und deutlich schneller.

    • Sascha
      Posted 19. Apr 2021 at 18:09 0Likes

      Guten Abend,
      können Sie mir sagen, eine Beantragung solch einer Nummer Gebühren kostet?

  • Michael Schmidt
    Posted 19. Apr 2013 at 15:20 0Likes

    Hallo Herr Fillbrandt,
    wenn ich das richtig verstanden habe, dann beziehen sich die iTIN und EIN doch auf Privatpersonen. Ist das richtig? Wissen Sie, wie das für Firmen abläuft?

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 21. Apr 2013 at 05:51 0Likes

      Moin Herr Schmidt,
      in Bezug auf die iTIN kann ich nicht viel mehr sagen, da ich es aufgegeben habe, eine zu bekommen. Aber die EIN gilt auch für Firmen. Der Weg ist dabei identisch. Die EIN ist vergleichbar mit der deutschen Betriebsnummer für Arbeitgeber.
      Gruß
      Alexander Fillbrandt

  • Markus Wiese
    Posted 19. Okt 2013 at 20:42 0Likes

    Hallo,
    vielen Dank für ihre Artikel und Informationen. Ich würde gerne Musik meines Verlages direkt auf iTunes verkaufen, und stehe auch vor dem Steuernummerproblem.

    Eine Frage: Haben iTIN und EIN steuertechnisch irgendeinen Unterschied? Ganz ohne Nummer scheint ja das amerikanische Verkaufsportal 30% Steuern einzubehalten, was mit der iTIN nicht mehr so ist (falls ich das richtig verstanden habe). Verhält es sich mit der EIN genauso?

    • Alexander Fillbrandt
      Posted 20. Okt 2013 at 10:05 0Likes

      Hallo,

      um die Steuern müssen Sie sich in beiden Fällen selbst kümmern. Das wird in iTunes Connect aber sehr gut erklärt. Die eigentliche Vereinbarung mit Apple treffen Sie in iTunes Connect, sobald Ihr Zugang dort freigeschaltet wurde.

      Grüße
      Alex

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