Verordnung für FEES abgelehnt, was nun?

Als Logopädin oder Logopäde in freier Praxis benötigt man manchmal eine weiterführende Diagnostik bei Dysphagie-Patienten. Eine FEES bietet sich an. Unabhängig davon, ob die Schluckuntersuchung bei einem HNO-Arzt oder in einer Klinik für Neurologie durchgeführt werden soll, stellen sich manche Hausärzte quer und stellen keine Verordnung aus.

Zwei Tipps, doch noch eine Verordnung bzw. Überweisung zur FEES zu bekommen.

Verordnung für eine FEES

Wenn die Schluckuntersuchung nach FEES-Standard in einer HNO-Praxis durchgeführt werden soll, ist eine Überweisung zum Facharzt wichtig. Häufiger aber werden Schluckuntersuchungen bei neurognen Dysphagien in einer Klinik für Neurologie durchgeführt und setzen eine Verordnung für logopädische Therapie voraus, denn damit können ambulante Schluckuntersuchungen auch von Kliniken abgerechnet werden.

In beiden Fällen muss der Hausarzt tätig werden. Hin und wieder müssen Hausärzte aber erst noch überzeugt werden, eine Verordnung für die Schluckuntersuchung auszustellen.

Diese zwei Tipps helfen vielleicht.

Begründung und Bericht

1. Zunächst ist es sinnvoll, den Wunsch nach einer Schluckuntersuchung sehr genau zu begründen und diese sehr präzise zu formulieren. Ein Bezug auf Aspekte der Teilhabe am Leben und eine konkrete Fragestellungen sind dabei wichtig. Eine mögliche Formulierung in Bezug auf die Teilhabe nach ICF:

Mit dem Ziel einer objektiven Risikoabschätzung in Bezug auf Aspiration bei der Medikamentengabe erscheint mir eine ausführliche Befundung in einer Schluckambulanz notwendig.

Oder eine sehr konkrete Fragestellung mit Verweis auf die Inhalte der eigenen Therapie:

Für eine Formulierung weiterer Zielsetzung in Bezug auf die Teilhabe des Patienten an der gemeinsamen Mahlzeit im häuslichen Umfeld ist aus meiner Sicht eine objektive Schluckuntersuchung mit Bildgebung wichtig, auch um die Effektivität kompensatorischer Maßnahmen zu überprüfen.

Ausweichlösung Privatrezept

2. Sollte der Arzt auch darauf nicht reagieren, besteht die Möglichkeit, sich von ihm ein Privatrezept ausstellen zu lassen. Solche Privatrezepte kann jeder Patient bekommen. Allerdings muss der Patient auf Basis einer solchen Verordnung durchgeführte Behandlungen und Untersuchungen aus eigener Tasche bezahlen.

Aber mit Hilfe der Begründung aus Tipp Nummer 1 kann der Patient bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragen. Zwar bekommt er in diesem Fall auch eine private Rechnung von der Klinik, bekommt das Geld aber von seiner Krankenkasse erstattet, sofern die Kostenübernahme positiv beschieden wurde.

Dem Arzt ist geholfen, weil er einem Regress nicht näher kommt und dem Patienten, weil trotzdem die notwenige Untersuchung durchgeführt werden kann.

Grundsätzlich

Ein was?
Ein was?

Eine Schluckuntersuchung gibt in den meisten Fällen hilfreiche Impulse für die Therapie. Kompensatorische Schluckmuster lassen sich auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und der Schweregrad der Schluckstörung kann gemessen werden. Alles das sind wichtige Daten für die Planung und Durchführung der Therapie, aber auch, um einen Verlauf zu dokumentieren.

Eigentlich sollten sich Hausärzte nicht sträuben, diese wichtigen Informationen einzuholen, nicht zuletzt auch, weil laut Heilmittelrichtlinien regelmäßige Untersuchungen bei Dysphagie-Patienten geboten sind.

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