Warum es ihn nicht gibt aber alle an ihn glauben: der Absaugschein

„Dürfen Logopädinnen und Logopäden im Rahmen der Therapie endotracheal absaugen?“ – eine Frage die unweigerlich auf den sogenannten Absaugschein hinausläuft. Also der Frage, ob Logopäden, die in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen Patienten mit einer Trachealkanüle betreuen und behandeln einen Schein brauchen um ihre Patienten absaugen zu dürfen.

Kennt ihr das? Man kommt zu einem neuen Patienten in einer Pflegeeinrichtung. Diagnose: Schwerste Dysphagie. Auf der Verordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie steht SC1 als Indikationsschlüssel. Man hat also den Auftrag, das Schlucken zu normalisieren und ggf. eine orale Ernährung wieder möglich zu machen. Doch dann ist der Patient mit einer Trachealkanüle versorgt. Wie fangt ihr da an? Wir alle wissen, dass eine Trachealkanüle den Schluckakt stört. Damit wir unseren Auftrag erfüllen können, müssen wir uns in der logopädischen Therapie also auch mit der Trachealkanüle beschäftigen. Teilziel für die Therapie wäre daher das kurzzeitige Entblocken. Aber dann kommt die Pflegekraft und will uns verbieten, den Patienten abzusaugen. Weil wir keinen „Absaugschein“ haben. Entblocken geht aber mit Absaugen einher.

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Was also tun? Zeit, sich mit gängigen Argumenten gegen therapeutisches Absaugen zu beschäftigen.

Argument 1: Logopäden dürfen nicht absaugen!

Eine Aussage, mit der man sich leider nur zu oft konfrontiert sieht. Aber sie ist falsch. Bisher ist mir kein Gesetz bekannt, dass uns Therapeuten das Absaugen verbietet.

Argument 2: Logopäden können nicht absaugen!

Das ist einfach. Es gibt viele Fortbildungen zum Thema Trachealkanülen-Management. In den allermeisten davon lernt man ganz praktisch das Entblocken einer Trachealkanüle und das Absaugen. Unser Gegenargument ist daher: Doch, wir können absaugen, weil wir es auf einer Fortbildung gelernt haben.

Argument 3: Logopäden haben keinen Absaugschein!

Das stimmt. Logopäden haben wirklich keinen Absaugschein. Aber Ärzte haben auch keinen Absaugschein – fragt mal nach. Ich kenne auch keine Pflegekräfte, die einen Absaugschein hätten. Und ich habe viele Ärzte und Pflegekräfte gebeten, mir mal ihren Absaugschein zu zeigen.

Wenn Pflegekräfte und Ärzte also keinen Absaugschein haben, warum sollen wir dann einen haben?

Argument 4: Logopäden dürfen einfach nicht absaugen!

Damit schließt sich der Kreis. Eigentlich drehen wir uns damit eher im Kreis! Aber an dieser Stelle ist es in Kliniken relevant. Eine Einrichtung kann das Absaugen einer ganz bestimmten Berufsgruppe zuschreiben, kann hausinterne Regelungen treffen, was Therapeuten nicht dürfen.

Als angestellte Logopädin ist der weitere Weg dann über den Chefarzt. Ihm erklärt man die Notwendigkeit des therapeutischen Absaugens und lässt sich diese Tätigkeit freigeben.

Der Absaugschein

Auf meinen Fortbildungen vergebe ich übrigens Absaugscheine! Wer bei mir eine Fortbildung zum Thema Trachealkanülenmanagement besucht hat, bekommt auf der Teilnahmebestätigung vermerkt, dass die praktischen Inhalte neben dem Entblocken auch das Wechseln einer Trachealkanüle und das endotracheale Absaugen waren. Das ist der ultimative Absaugschein.

Alternativ könnt ihr euch auch in Arbeitszeugnissen und Praktikumsnachweisen bestätigen lassen, dass das Absaugen zu euren Tätigkeiten gehörte – auch das gilt als Nachweis der Fähigkeit.

Weiterführende Informationen

Boxberg E., Gesetzes-und Staatsbürgerkunde: Prüfungswissen für Physiotherapeuten und Masseure, Urban & Fischer Verlag, 1998

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