Das ist ein kompliziertes Feld. Es ist verständlich, dass der Wunsch nach einer Absicherung besteht. Aber wogegen eigentlich?

Wenn man einen Behandlungsfehler macht, dann greift aller Wahrscheinlichkeit nach die Berufshaftpflichtversicherung. Wenn die Patientinnen und Patienten etwas machen, was sie nicht sollen, dann sind sie selber Schuld. Eigentlich ist es genau so einfach.

Wenn ich mal einen Patienten habe, bei dem alle Beratung über die Gefahren nicht zu fruchten scheint, dann habe ich für mich ein sehr einfaches Verfahren: Halten sich Patient und Angehörige nicht an meine Vorgaben was Essen oder Trinken angeht, dann beende ich an dem Tag die Therapie an dem ich das erfahre. Ich sage freundlich, dass ich mich Patienten, die mit ihrem Leben spielen, gegenüber nicht verantwortlich fühlen möchte. Aber die Therapie ist für mich beendet.

So ein Fall, bei dem sich die Angehörigen nicht an meine Vorgabe gehalten haben, ist bei mir bisher zwei Mal vorgekommen. Beim ersten Patienten kam am Tag nach meinem Therapieabbruch ein Anruf, man würde sich bessern und ich möchte doch bitte weiter machen. Danach war alles gut, kein eigenmächtiges Handeln der Angehörigen mehr – es hat also gewirkt.

Von dem anderen Patienten habe ich nie wieder etwas gehört.

Aufklärungsbogen

Einen Aufklärungsbogen für Dysphagie-Patienten habe ich nicht. Ich finde auch, dass man das nicht wirklich braucht. Zu meinen Patienten bin ich immer offen und ehrlich, erkläre bei der Therapie viel – wenn nötig auch immer wieder – mein Ziel dabei ist, dass meine Patienten und deren Angehörige wissen und verstehen, warum ich etwas tue und zum Beispiel warum manche Konsistenzen nicht möglich sind. Dadurch stehe ich immer im Dialog mit Patient und Angehörigen und bekomme früh genug mit, wenn es Missverständnisse gibt oder es zu problematischen Situationen kommen könnte.

Die mir bekannten Aufklärungsbögen und Ratgeber sind teilweise zwar gut und verständlich geschrieben – ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass bei vielen Patienten eine individuellere Auswahl an Speisen, eine konkretere Auswahl an Übungen wichtig sind. Und dafür ist ein Dialog einfach besser geeignet. Wenn es nötig ist, dann schreibe ich aus den Erfahrungen und Absprachen eine individuell auf den Patienten zugeschnittene Liste mit „Gos“ und „No-Gos“.

Risiken

Ich vertraue meinem Können: Wenn ich bei einer Sache kein gutes Gefühl habe, dann mache ich sie nicht. Darum muss ich mich nicht weiter absichern. Wenn ich mit meinen Patienten, die eine schwere Dysphagie haben, etwas esse, dann weil ich weiß, dass es möglich ist und keine Gefahr darstellt. Ich arbeite nicht nach try and error. Da braucht man kein Netz und keinen doppelten Boden.

Verantwortung?

Eine sehr wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist aber auch: Muss ich mich überhaupt absichern? Dazu ist die Frage hilfreich, was wie Therapeutinnen und Therapeuten eigentlich genau tun. Legen wir Koststufen oder bestimmte diätetische Einschränkungen fest oder empfehlen wir sie nur?

Keiner – und das schließt Ärzte mit ein – hat das Recht, jemandem anderen vorzuschreiben, was er oder sie essen oder trinken darf. Jede medizinische Behandlung bedarf der Einwilligung der Patientinnen und Patienten. Immer. Wenn wir jetzt also eine Koststufe (nennen wir das einfach mal so) für eine Patientin festlegen, dann kann die Patientin natürlich sagen: „Da ist ja gar kein Schnitzel bei, dann will ich das nicht.“ Damit lehnt die Patientin unsere Therapie ab. Das darf sie, denn sie entscheidet auch, was sie nicht isst und nicht trinkt.

Etwas ausführlichere Infos über die Autonomie der Patientinnen und Patienten gibt es zum Thema Ziele der Dysphagie-Therapie.

Wie findest du das?
1hilfreich0super Info0Danke
Kommentare zeigenKommentare ausblenden

Hinterlasse einen Kommentar